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Teil 2: Wirtschaftlichkeit & Finanzierung

Woraus resultieren die Wirtschaftlichkeitsvorteile bei PPP-Modellen?
Wie genau sieht ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen einem konventionellen und einem PPP-Infrastrukturprojekt aus?
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für PPP-Projekte?
Sind Kommunalkredit-Finanzierungen überhaupt schlagbar?
Welche Rolle spielen Bürgschaften als Sicherheit?

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Woraus resultieren die Wirtschaftlichkeitsvorteile bei PPP-Modellen?

Hier spielt eine Reihe von Faktoren zusammen. Erst die Synergieeffekte aus den verschiedenen Aspekten führen dazu, dass PPP in vielen Fällen die wirtschaftlichere Variante ist. Ein Kernaspekt ist sicher die Bewertung und Verteilung der Projektrisiken nach Risikokompetenz zwischen privatem und öffentlichem Partner. Im Gegensatz zur herkömmlichen Projektumsetzung werden bei PPP die Risiken benannt und bewertet. Das sorgt zum einen für ein hohes Maß an Transparenz und zum anderen können dadurch gezielt Risiken auf die beiden Partner verteilt und dadurch Kosten gespart werden. Außerdem können für die Kommune Kosteneinsparungen durch Ausschreibung eines Gesamtleistungspakets entstehen.

Ein wesentlicher Vorteil liegt in der ganzheitlichen Planung des Projekts. Die Verantwortlichkeit für alle Phasen der Umsetzung des Projektes liegt grundsätzlich in einer Hand. Der Privatanbieter wird beispielsweise nicht nur mit dem Bau, sondern auch mit dem anschließenden Betrieb und der Instandhaltung einer Immobilie beauftragt. Folglich liegt es im eigenen Interesse des Privaten, die Kosten des Projekts während der Betriebszeit so niedrig wie möglich zu halten - z.B. durch den Einsatz qualitativ hochwertiger Materialien in der Bauphase. Hiervon profitieren beide Seiten: Der Privatanbieter optimiert seine Kosten und damit seinen Gewinn und hat durch die lange Laufzeit konjunkturunabhängige Einnahmen, die Kommune profitiert ebenfalls von der effizienten Planung durch geringere Abschlagszahlungen. Außerdem ist die Sicherung der Werterhaltung der Immobilie langfristig gewährleistet.

Weitere Vorteile können sich durch Zeit- und Kostenersparnis in der Bauphase ergeben: In Großbritannien entstehen laut Berechnungen des Britischen Rechnungshofs (National Audit Office) durch öffentliche Investitionen in Form von PPP-Modellen durchschnittlich 70 % weniger Preisüberschreitungen und 66 % weniger Bauzeitverzögerungen.

Ein letzter und bedeutsamer positiver Aspekt ist der Ideen- und Kostenwettbewerb auf Seiten der Bieter im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, der zu besseren bzw. innovativeren Gesamtlösungen führen kann.

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Wie genau sieht ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen einem konventionellen und einem PPP-Infrastrukturprojekt aus?

Um der Forderung nach einer notwendigen Standardisierung und damit einer Reduzierung der Transaktionskosten bei PPP-Projekten Rechnung zu tragen, wurde 2006 gemeinsam von der Arbeitsgruppe des Bundes (unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS) und der länderoffenen Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz (unter Federführung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalens) ein Leitfaden mit Empfehlungen für die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von PPP-Projekten erarbeitet. Der Leitfaden setzt Mindeststandards und wird von der Niedersächsischen Kommunalaufsicht für die Anwendung empfohlen.

Den Leitfaden finden Sie unter Informationsmaterialien & Downloads. Eine ausführlichere Beschreibung der Phasen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung finden Sie auch hier.

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Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für PPP-Projekte?

PPP bedeutet nicht Bauen oder Sanieren ohne Geld. Denn zur Finanzierung der getätigten Investitionen sowie der laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten zuzüglich einer angemessenen Kapitalverzinsung zahlt die öffentliche Hand dem privaten Partner ein Entgelt. Dieses muss haushaltsverträglich sein und in das Gesamtbild der kommunalen Investitionstätigkeiten passen.

Grundsätzlich bieten sich zwei verschiedene Finanzierungswege an: eine Projektfinanzierung oder ein Forderungsverkauf bzw. eine Forfaitierung mit Einredeverzicht (vendre à forfait = in Bausch und Bogen verkaufen).

Mit der Erklärung eines Einredeverzichts verpflichtet sich die Kommune, der finanzierenden Bank das mit dem Privaten vertraglich vereinbarte PPP-Entgelt bedingungslos zu zahlen. Zuvor hat der private PPP-Partner seine Forderungen an die Kommune der finanzierenden Bank verkauft. Auf diesem Weg lassen sich kommunalkreditähnliche Konditionen erreichen, weil die Kommune originärer Schuldner der Bank wird. Die Kommune kann jedoch keine Einwendungen aus der Bauleistung gegenüber der Bank geltend machen und ihr gegenüber die Zahlungen wegen Schlechtleistungen mindern. Das Vertragsverhältnis zwischen öffentlichem und privatem Partner bleibt hiervon jedoch unberührt.

Eine vollständige, von vornherein erfolgende Forfaitierung mit Verzicht auf Einreden bei Schlechtleistung in Bezug auf künftige Gewerke ist nicht empfehlenswert und würde vermutlich auch von der Kommunalaufsicht sehr kritisch beäugt. Einfacher werden es die Modelle haben, in deren Rahmen Entgeltforderungen des privaten Partners an die Kommune anteilig (z.B. für die Investitionsphase) an die Bank verkauft werden und die Kommune nur auf Einreden bezüglich bereits abgenommener Leistungen verzichtet – zum Beispiel nach Ausstellung von Zwischentestaten. Auf diese Weise können kommunalkreditähnliche Konditionen bei eingeschränktem Risiko erreicht werden.

Im Rahmen einer Projektfinanzierung nimmt der private Partner die Investitionssumme zu Marktkonditionen auf. Der Finanzierung wird die Bonität des Auftragnehmers zugrunde gelegt. Infolgedessen sind die reinen Finanzierungskosten des Projekts insgesamt höher. Die Entgeltzahlung erfolgt in der Regel direkt an den privaten Projektpartner. Das heißt, die Kommune kann bei Leistungsstörungen schnell reagieren und Entgeltzahlungen kürzen. Aufgrund der höheren Kosten, aber auch des höheren Aufwands im Vorfeld, kommen Projektfinanzierungen tendenziell eher bei größeren Projekten zur Anwendung.

Weitere Informationen finden Sie hier. Unter Informationsmaterialien & Downloads finden Sie auch mehrere Leitfäden zu dem Thema Finanzierung.

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Sind Kommunalkredit-Finanzierungen überhaupt schlagbar?

Isoliert betrachtet wird es schwierig sein, die Finanzierungskosten für einen Kommunalkredit zu unterbieten, wenn nicht ein Forfaitierungsmodell (siehe vorherige Frage) gewählt wird. Handelt es sich aber um ein größeres PPP-Projekt, können die höheren Finanzierungskosten am Anfang möglicherweise über Einsparungen im weiteren Lebenszyklus eines PPP-Projekts ausgeglichen werden.

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Welche Rolle spielen Bürgschaften als Sicherheit?

Hier gibt es keine wesentlichen Unterschiede zu konventionellen Baumaßnahmen der öffentlichen Hand: In der Bauphase sind Vertragserfüllungsbürgschaften und Fertigstellungsgarantien üblich, damit das Bauerstellungsrisiko des Privaten zugunsten des öffentlichen Auftraggebers abgesichert ist. Nach Fertigstellung und Abnahme sorgt eine sog. Mängelansprüchebürgschaft für eine Absicherung. Insbesondere in den Fällen der Finanzierung mittels Forfaitierung mit Einredeverzicht ist diese zusätzliche Absicherung angezeigt. In der Betriebsphase eines PPP-Projekts ist zu überlegen, ob Bürgschaften evtl. durch die Einrichtung einer Instandhaltungsrücklage vermieden werden können, die dann bei Insolvenz des privaten Partners an die öffentliche Hand fällt.

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