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Phase I: Bedarfsfeststellung und Identifizierung potenzieller Projekte

Dieser Phase kommt eine wesentliche Bedeutung zu. Die Bedarfsfeststellung ist zentrale Aufgabe der öffentlichen Hand und sollte sich an demographischen Faktoren, politischen und gesetzlichen Versorgungszielen sowie festgelegten Qualitätsstandards orientieren. Für Schulprojekte bedeutet diese Phase eines PPP-Projekts zum Beispiel, dass eine Maßnahme in die Schulplanung aufgenommen wird. Zuweilen wird auch von der "Phase 0" als einer gesonderten Phase der Bedarfsfeststellung vor der eigentlichen Projektplanung gesprochen.

Eine gute Vorarbeit an dieser Stelle wird sich positiv auf den weiteren Projektverlauf auswirken. Eine breite Datenerhebung hilft auch, Beraterkosten in der späteren Projektphase zu reduzieren. Denn spätestens bei der Erstellung der Wirtschaftlichkeitsprognose sind diese Angaben für die Berechnung der Kosten der Eigenrealisierung erforderlich.

Außerdem sind fundierte Daten für die Bewertung des Projektes durch die Kommunalaufsicht hilfreich. Da sie das Projekt als sog. kreditähnliches Rechtsgeschäft (siehe FAQ) genehmigen muss, wird sie in diesem Zusammenhang auch darauf achten, dass das Projekt in die Gesamtsituation einer Kommune passt (siehe auch Phase II). Hierüber sollten die politischen Gremien frühzeitig informiert werden, denn nur wenn eine breite Öffentlichkeit hinter dem geplanten Projekt steht, kann eine auf 15, 20 oder 25 Jahre angelegte öffentlich-private Partnerschaft zum Erfolg führen.

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