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II. Grobspezifikation der Beschaffungsvarianten

Nach der Ermittlung der Ausgangsbedingungen und Projektziele sollte die öffentliche Hand potenzielle konventionelle sowie PPP-Ansätze zur Realisierung des geplanten Projektes identifizieren. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist es ebenfalls ratsam, auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers eine Steuerungsgruppe zur Lenkung des Beschaffungsprozesses zu installieren. Hier könnten beispielsweise Vertreter politischer Gremien, der Verwaltung und/oder spätere Nutzer des Objektes z.B. Lehrer-, Schüler- bzw. Elternvertreter zusammen kommen.

Die folgenden Fragen können bei der ersten Ideenfindung für ein geeignetes Realisierungskonzept helfen (aus: PPP-Leitfaden, S. 19 f.):

  • Was sind die geplanten Ziele des Projekts?
  • Wie können diese Ziele zu einer erfolgreichen Bereitstellung aller gewünschten Leistungen führen?
  • Was sind die benötigten Kapazitäten und Qualitätsstandards bezüglich der bereitzustellenden Gebäude und Dienstleistung?
  • Welche Bestandteile der Leistung können während der Verhandlungen spezifiziert werden und welche sind unveränderlich?
  • Wo werden potenzielle Änderungen bei den zu erbringenden Leistungen während der Vertragslaufzeit gesehen und woraus resultieren sie? Wie können solche Veränderungen in der Ausschreibung Berücksichtigung finden?
  • Ist es möglich, spezifische Standards in Leistungsparameter umzusetzen (Anreizstrukturen zur Einhaltung von Qualitätsstandards)?
  • Welche Aufgaben / Leistungen können und dürfen von einem Privaten im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft wahrgenommen werden und welche müssen der Wahrnehmung durch die öffentliche Hand vorbehalten bleiben?

Soweit dem privaten Partner ein erweiterter Aufgabenkatalog übertragen werden soll, ist im kommunalen Bereich zwischen der Erfüllung freiwilliger und gesetzlicher Aufgaben zu differenzieren. Bei der letztgenannten Aufgabenart ist ein PPP-Modell möglich, solange die Aufgabenverantwortung selbst bei der Gemeinde verbleibt und durch den Privaten nicht hoheitlich in Rechte Dritter eingegriffen werden soll.

Für die weitere Entwicklung und Analyse der Realisierungskonzepte ist eine erste Identifizierung der verschiedenen Projektrisiken sinnvoll, da diese die Projektrealisation grundsätzlich beeinflussen.

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