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3. PPP-Förderprogramm

Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP oder PPP) sind eine Beschaffungsalternative im Bereich öffentlicher Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen, die sich durch die Lebenszyklusbetrachtung, bestehend aus Planung, Bau, Betrieb, insbesondere Bauunterhaltung und Instandsetzung, und gegebenenfalls Finanzierung auszeichnet. Von dieser Gesamtbetrachtung können positive Wirkungen für Auftraggeber, Auftragnehmer und die späteren Nutzer ausgehen.

Für den Erfolg eines in der Regel langfristigen PPP-Projektes ist neben der Aussicht auf Effizienzvorteile die politische Unterstützung vor Ort und die frühzeitige Einbindung aller Beteiligten wichtig. Ziel des Landes ist daher die Förderung von Kommunen, die sich bereits grundsätzlich zur Durchführung eines PPP-Projektes entschieden haben.

Wer kann Anträge stellen?

Niedersächsische Kommunen werden bei der Umsetzung eines PPP-Projektes begleitet, um deren Erfahrungen für andere interessierte Kommunen nutzbar zu machen. Kommunen können Anträge für ein PPP-Projekt stellen, das die Phasen Planung, Bau, Betrieb, insbesondere Bauunterhaltung und Instandsetzung und gegebenenfalls Finanzierung umfasst.

Was wird gefördert?

PPP-Projekte bedingen zunächst erhöhte Planungs- und Transaktionskosten. Daher sollen Kommunen in der Vorbereitungsphase auf ein PPP-Projekt unterstützt werden.

Neben Schulbauten, Verwaltungsgebäuden oder kommunalen Straßen sind Projekte aus folgenden Bereichen von besonderem Interesse:

  • Aus- bzw. Neubau von Kindertageseinrichtungen
  • Sanierung bzw. Neubau von Sportstätten
  • Kommunale Straßenbeleuchtung

Gefördert wird die externe Beratungsleistung im Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. bei Erstellung der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Für Projekte im Bereich Kindertageseinrichtungen und kommunale Straßenbeleuchtung weist die Kommune einen PPP-Eignungstest nach.
  • Für alle anderen Projekte weist die Kommune eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach.
  • In der Kommune liegt eine politische Grundsatzentscheidung zur Durchführung eines Vorhabens als PPP-Projekt vor.
  • Die Kommune soll eine Aussage darüber treffen, wie sie im Rahmen des Vergabeverfahrens auf die Einbindung mittelständischer Unternehmer hinwirken wird.
  • Die Kommune hat Unterstützung durch qualifizierte externe Beratung.
  • Die NBank und ggf. das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erhalten durch den Projektträger die Möglichkeit, das Projekt zu begleiten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung mit einem Festbetrag in Höhe von bis zu 20.000 Euro.

  • Für Projekte im Bereich Kindertageseinrichtungen und kommunale Straßenbeleuchtung erfolgt die Auszahlung nach Abschluss der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
  • Für alle anderen Projekte erfolgt die Zahlung nach Abschluss des Vergabeverfahrens.

Der Zuwendungsbescheid der NBank bestimmt die weiteren Rechte und Pflichten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bis zum 30. Juni 2011 können Kommunen formlose Förderanträge bei der NBank einreichen. Aus den Unterlagen müssen sich die Art des PPP-Projekts und der bisherige Entwicklungsstand ersehen lassen. Insbesondere ist zu den Fördervoraussetzungen Stellung zu nehmen.

Selbstverständlich nehmen wir uns gern die Zeit, Fragen mit Ihnen zu erörtern.

Ihre Ansprechpartner sind:

Ulrike Müller - Tel. 0511.30031-340

Martin Herrmann – Tel. 04131.24443-337

Diese Informationen können Sie auch hier downloaden.

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