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IV. Informationen an die Kommunalaufsicht

Es ist empfehlenswert, die zuständige Kommunalaufsicht frühzeitig über das geplante PPP-Projekt und über Zwischenergebnisse zu informieren. So können auch kommunalaufsichtlich relevante Fragen in das laufende Verfahren einfließen.

Die Aspekte, die hier regelmäßig eine besondere Rolle spielen, werden in der folgenden Phase II ausführlicher beleuchtet.

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