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I. Auswahl des Vergabeverfahrens

Nach dem Vergaberecht stehen verschiedene Vergabeverfahren zur Auswahl:

  • das Offene und Nichtoffene Verfahren
  • der Wettbewerbliche Dialog
  • das Verhandlungsverfahren

Außer beim Offenen Verfahren wird in der Praxis bei allen anderen Verfahren ein Teilnahmewettbewerb vorangestellt.

Bei PPP-Projekten hat sich in der Praxis das Verhandlungsverfahren durchgesetzt, weniger der Wettbewerbliche Dialog, der nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Offene und Nichtoffene Verfahren

Im Offenen und Nichtoffenen Verfahren, nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs, werden die Bieter zur Einreichung von Angeboten auf nicht veränderbare Vertragsklauseln mit feststehender Leistungsbeschreibung und festgelegter Risikoverteilung aufgefordert. Diese statische Vorgehensweise hat sich bei klassischen Bau- oder Dienstleistungsaufträgen bewährt, ist aber für komplexe PPP-Modelle mit Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren nicht geeignet. Zudem besteht die Gefahr, dass die (wirtschaftlichen) Vorteile, die bei PPP-Modellen durch die Innovationskraft der privaten Partner entstehen sollen, bei einem solch unflexiblen Verfahren verloren gehen.

Wettbewerblicher Dialog und Verhandlungsverfahren

Beide Verfahren sehen abgestufte Verhandlungen vor.

Im Wettbewerblichen Dialog erfolgt die Verhandlung vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe in der sog. Dialogphase. Eine Voraussetzung für die Durchführung dieses Verfahrens ist, dass Angaben der rechtlichen und finanziellen Bedingungen wegen der Komplexität dem Auftraggeber objektiv nicht möglich sind. D.h. in der Dialogphase werden auf Grundlage der von der Vergabestelle konkretisierten Bedürfnisse verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert und verhandelt. Dabei werden von den Teilnehmern auch Vorschläge zur Risikoverteilung gemacht. Anschließend erfolgt die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes.

Beim Verhandlungsverfahren hat sich insbesondere für PPP-Modelle eine Struktur durchgesetzt, nach der die ausgewählten Bewerber direkt nach dem Teilnahmewettbewerb zur Abgabe eines ersten (indikativen) Angebots aufgefordert werden. Diese ersten Angebote werden dann im Verhandlungsverfahren zwischen Auftraggeber und Bieter optimiert.

Da bei PPP-Projekten vielfach wirtschaftliche und technische Vorarbeiten z.B. im Rahmen von Machbarkeitsstudien oder Wirtschaftlichkeitsprognosen geleistet werden, lassen sich die auszuschreibenden Leistungen meist gut beschreiben. Für übersichtliche PPP-Projekte wie z.B. Schulen, bietet sich daher das strukturierte Verhandlungsverfahren an.

Die Wahl des Verfahrens muss vor Einleitung des Vergabeverfahrens erfolgen, sie ist zu begründen und zu dokumentieren.

Ablauf des Wettbewerblichen Dialogs

1. Bekanntmachung, ggf. mit Beschreibung der Angebotsanforderungen
2. Teilnahmewettbewe

3. Dialogphase

  1. Aufforderung zur Teilnahme am Dialog
  2. Auswahl von Lösungsvorschlägen
4. Förmlicher Abschluss der Dialogphase
5. Angebotsphase
  1. Abgabe endgültiger Angebote
  2. ggf. Präzisierungen / Klarstellungen / Ergänzungen zu den Angeboten
  3. Angebotswertung
  4. ggf. Erläuterungen weiterer Einzelheiten des wirtschaftlichsten Angebots oder Bestätigung von Zusagen
6. Zuschlagserteilung

Quelle: Vergaberechtsleitfaden NRW, BMVBS, S. 31

Ablauf des strukturierten Verhandlungsverfahrens

1. Bekanntmachung, ggf. mit Beschreibung der Angebotsanforderungen
2. Teilnahmewettbewerb
3. Erste Angebotsphase
  1. Abgabe erster indikativer Angebote
  2. Benachrichtigung ausscheidender Bieter
4. Verhandlungsphase
5. Finale Angebotsphase
  1. Abgabe eines letzten sog. "qualifizierten" Angebots
  2. Wertung des letzten Angebotes
6. Zuschlagserteilung

Quelle: angelehnt an das PPP-Handbuch, 2. Auflage

Im Folgenden wird der Ablauf des Verhandlungsverfahrens etwas ausführlicher dargestellt, da in der Praxis überwiegend dieses Verfahren gewählt wird.

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